Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung

Im Gegensatz zur Bundesregelung, die erst mit 1. Oktober beginnen wird und bis Ende des Kalenderjahres 2021 befristet ist, wurde in Wien bereits jetzt eine klare Regelung für das gesamte Schuljahr 2021/2022 geschaffen.

Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung für das Schuljahr 2021/2022:

Bei behördlicher Schließung von Kindergärten und Schulen (oder Teilen von diesen) aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen gilt Folgendes:

  •  Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr kann eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden.
  • Dieser Sonderurlaub ist von der Dienststellenleitung zu genehmigen. Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen (siehe oben) ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Unterbrechungen, wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich.
  • Diese Maßnahme gilt bis 30. Juni 2022.

Weitere COVID-19-Informationen, welche mit 1. September 2021 in Kraft treten gibt es hier.

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