Da noch nicht überall bekannt möchte ich auf folgendes hinweisen.
Laut einem Erlass der Magistratsdirektion vom 29.7.2020 ist es zulässig mehrere Marken pro Tag einzulösen.
Hier ein Ausschnitt des Originaltextes:
„Die Verwendung von mehreren Gutscheinen pro Arbeitstag durch eine/n Bedienstete/n ist
zulässig, sofern der Wert der abgegebenen Gutscheine in Summe 8,00 EUR (dies entspricht
höchstens fünf Essensgutscheinen) pro Arbeitstag nicht übersteigt.“
Die aktuelle Liste der Speiselokale findest du im Intranet auf folgender Seite: