Raumpflegerinnen Urlaub / NEU!

Ab sofort kann jede Raumpflegerin auch während dem Schuljahr Urlaub konsumieren. Die Mitarbeiter*innen welche die Vertretung übernehmen dürfen für die alternierende Reinigung eine Überstunde/Gutstunde verrechnen.

Die Dienststelle behält sich das Recht vor, die Raumpflegerinnen, die ihren Urlaub während des Jahres konsumieren im Sommer in einer weiteren Schule zur Grundreinigung einzusetzen.

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