Ab sofort kann jede Raumpflegerin auch während dem Schuljahr Urlaub konsumieren. Die Mitarbeiter*innen welche die Vertretung übernehmen dürfen für die alternierende Reinigung eine Überstunde/Gutstunde verrechnen.
Die Dienststelle behält sich das Recht vor, die Raumpflegerinnen, die ihren Urlaub während des Jahres konsumieren im Sommer in einer weiteren Schule zur Grundreinigung einzusetzen.