
Erst seit wenigen Jahren wurden die Rechte der Frauen verbessert.
Hier eine Auflistung wann was umgesetzt wurde.
1893 Gründung des „Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins
1897 Frauen werden als ordentliche Hörerinnen an der philosophischen Fakultät zugelassen
1918 Frauen erhalten in Österreich das allgemeine Wahlrecht.
1975 Der Schwangerschaftsabbruch bis zum dritten Monat wird entkriminalisiert
1975 Die Familienrechtsreform stellt Frauen und Männer rechtlich gleich: Frauen dürfen ohne Zustimmung des Mannes arbeiten, über den Wohnsitz mitentscheiden und den Familiennamen wählen.
1978 Abschaffung der „Väterlichen Gewalt“, Änderungen des Ehegattenerbrechts, des Ehegüterrechts und des Ehescheidungsrechts. Im selben Jahr eröffnet auch das erste Frauenhaus in Österreich.
1989 Durch die Sexualstrafrechtsreform werden Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung in der Ehe oder Lebensgemeinschaft strafbar.
1993 Das Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft
1997 Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie ermöglicht die Wegweisung, das Betretungsverbot und die einstweilige Verfügung als Schutzmaßnahmen.
1999 Die partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit wird in das Ehegesetz integriert.