Die Semesterferien markieren die Hälfte des Schuljahres und sind nach Bundesländern zeitlich unterschiedlich festgelegt. Grundgedanke, der vor 37 Jahren eingeführten Energieferien war, die Idee, Öl zu sparen. Der Ölpreis war im Oktober 1973 während der ersten schweren Ölkrise auf Höchststand geklettert. Und da fast alle Schulen damals mit Öl geheizt wurden, mussten Sparmaßnahmen getroffen werden. Im Laufe der Jahre wurden aus den Energieferien Semesterferien. Der Wintertourismus profitiert in hohem Maße von der schulfreien Woche.

So viel zur Geschichte der Semesterferien. Was aber ist aus dieser Woche geworden? Was hat sich für zeitlich ungeregelte Schulwart*innen seit damals verändert?
Anfangs wurden die Bediensteten (damals gab es nur zeitlich ungeregelte Schulwarte) für diese Woche als Endschädigung für den Mehraufwand an Arbeitsstunden über das ganze Jahr, in einer Vereinbarung, dienstfreigestellt. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Hauswartung, also das Schneeschaufeln, aufrecht bleibt.
Im laufe der Jahre gab es viele Veränderungen und so mancher Schulwart hatte wenig Verständnis dafür, dass diese Woche hinten und vorne beschnitten wurde.
Am Ende blieb tatsächlich nur mehr eine „hatschate“ Geschichte über.
Besonders ärgerlich, da die Schneereinigung am Gehsteig fiel.
Nach Verhandlungen ist es uns gelungen die Semesterferien wieder zu dem zu machen was sie einmal waren –
und noch viel mehr!
In Zukunft wird die Dienststelle an Standorten mit Ferienbetreuung, oder was auch sonst noch an Anwesenheit am Schulhaus in den Semesterferien anfallen sollte, eine Vertretung stellen.
Jetzt gibt es endlich eine „echte“ Dienstfreistellung, um den Mehraufwand an Arbeitszeit zumindest teilweise abzufedern.
In der Vereinbarung die wir mit der Dienstgeberin getroffen haben klingt das so:
Der Dienststellenausschuss 124 stimmt der Streichung der Nebengebühr (Beilage E-I/III/56 Punkt 14) zu. Im Gegenzug wird die Freistellung für zeitlich ungeregelte Schulwart*innen für einen unbegrenzten Zeitraum in die DA S01 aufgenommen.
Der Fachbereich Personal wird im Falle einer erforderlichen Dienstleistung am Schulstandort von zeitlich ungeregelten Schulwart*innen für Ersatz sorgen.
Auch 40 Stunden Schulwarte im Wechseldienst welche keinen Urlaub konsumieren wollen können an anderen Schulstandorten eingesetzt werden.
Auch weiterhin werden wir unaufhaltsam dran bleiben um die erschwerten Bedingungen, die unsere Zeit mit sich bringt, in ein erträgliches Arbeitsleben abzufedern.
Nicht immer gleich aber stetig.
deine Personalvertretung
