Erlass „Sichere Schule“ Schuljahr 2021/22

Ich habe einige wichtige Dinge gelb hinterlegt, um sie leichter zu finden.

Die Änderungen zur Version von Ende August sind nun grau unterlegt.

Wie aus diesem Erlass hervorgeht ist eine „Schulraumüberlassung“ wie sie zum Beispiel bei Turnvereinen stattfindet, selbst in der höchsten Stufe noch zulässig: „diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler*innen und dem Lehrpersonal erfolgt“

Hoffen wir im Interesse aller Beteiligten, dass es so bleibt!

Ein Kommentar zu “Erlass „Sichere Schule“ Schuljahr 2021/22

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