Vielleicht ist es für einige Männer noch etwas Alltägliches und es wird „quasi“ als Kompliment eingesetzt. Fakt ist aber, es hat im Berufsleben nichts verloren. Tatsächlich ist es nämlich diskriminierend.
Nicht nur das, es ist geschmacklos.
Mehrere Männer haben offenbar überhaupt kein Problem, die Grenze zwischen Flirt und sexueller Belästigung zu ziehen. Trotzdem scheint es an der Zeit zu sein, klarzustellen, was nach welchem Recht und von wem wie geahndet werden kann.
Zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz hat die österreichische Regierung ein Gleichbehandlungsgesetz geschaffen. Seit 1991 sind Frauen und Männer damit vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt.
Worum geht es im Gleichbehandlungsgesetz? Neben vielen anderen Punkten der Antidiskriminierung sind zwei Dinge zur Belästigung vermerkt: die „sexuelle Belästigung“ und „geschlechtsbezogene Belästigung“. In Paragraf 6 heißt es: „Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist.“
„Schatzi“ spiegelt nicht nur eine Überheblichkeit gegenüber dem weiblichen Geschlecht, sondern auch eine Form von Eigentum. „mein Schatz“!
Vielen Frauen ist es auch unangenehm aber dies offen auszusprechen trauen sie sich nicht. Da nehmen sie es lieber in Kauf. Endet so ein „STOP“ doch oft mit einem „tu dir nichts an – wos is, is jo nur gut gemeint“ oder so ähnlich.
Wir sind alle Kollegen auf einem Arbeitsplatz und es ist wünschenswert einen netten und wertschätzenden Umgang miteinander zu haben. Schatzi, Mausi oder was es da noch für Bezeichnungen gibt, sind hier fehl am Platz.
Überlassen wir diese Form des Ansprechens dem Partner.
Schatzi, Mausi und Bussi haben am Arbeitsplatz nichts verloren!