Flächendeckende Kurzparkzonen und einheitliches Parkpickerl-System in jedem Bezirk ab 1. März 2022: Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in ganz Wien nur mehr mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt. Parken ohne Gebühr ist dann im Großteil Wiens nicht mehr möglich.
Parken mit Parkpickerl im eigenen Wohnbezirk und in Überlappungszonen ist zeitlich unbegrenzt erlaubt (Ausnahme Geschäftsstraßen). In anderen Bezirken ist das Parken von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr (ausgenommen Feiertage) nur mit Parkschein möglich.
- Das verändert sich konkret in meinem Bezirk:
- In den Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 wird die Kurzparkzone – und damit das Parkpickerl für Bewohner*innen – erstmals flächendeckend eingeführt. Die Kurzparkzone gilt ab 1. März 2022 in allen Bezirken von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr für eine maximale Parkdauer von 2 Stunden.
- Alle Regelungen in den Bezirken 1 bis 9 und 20 bleiben bestehen. Die Kurzparkzonen gelten wie gewohnt von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr für eine maximale Parkdauer von 2 Stunden.
- In den Bezirken 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 wird die Kurzparkzone vereinheitlicht und an die Regelungen der inneren Bezirke angepasst. Ab 1. März 2022 gilt auch hier die Kurzparkzone von 9 bis 22 Uhr und die Parkdauer wird auf 2 Stunden reduziert.
- Was passiert mit meinem bestehenden Parkpickerl?
- Vor März 2022 erworbene Parkpickerl gelten weiter bis zum regulären Bewilligungsende und werden auch für die neuen Geltungszeiten und Zonen anerkannt. Nach dem Auslaufen des alten Parkpickerls wird ein neues Parkpickerl ausgestellt, das an die neuen Zeiten und Tarife angepasst ist.
- Außenbezirke 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Hier darf das Auto auch mit altem Parkpickerl nach 19 Uhr in der Kurzparkzone abgestellt werden.
- Außenbezirke, bei denen eine räumliche Ausdehnung (Simmering und Penzing) oder kleinere Anpassungen erfolgen: Laufende Parkpickerl gelten auch für die neu hinzukommenden Bezirksteile.
WÄHRING:
Es gibt innerhalb der Bezirke auch Unterschiede für die Anrainerinnen und Anrainer. So ist in Geschäftsstraßen das dauerhafte Parken trotz Parkpickerl nicht erlaubt. Auch die Währinger Gentzgasse ist als Teil betroffen. Doch nun kommt die Erleichterung für viele Bewohnerinnen und Bewohner: Die Geschäftsstraßenregelung wird teilweise aufgehoben und unterliegt somit der generellen Kurzparkregelung.
Konkret geht es um die Parkplätze der Gentzgasse zwischen Weimarer Straße und Riglergasse. Laut Bezirksvorstehung Währing hat man sich in Abstimmung mit der zuständigen MA 46 Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten und der Wiener Wirtschaftskammer darauf geeinigt, die Geschäftsstraßenregelung in diesem Bereich aufzulösen.
Damit können alle Fahrzeuge mit gültiger Ausnahmegenehmigung für Währing (Parkpickerl) auch dauerhaft dort stehen bleiben.
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