NEU 20. Februar 2022:
Erlass zum Schulbetrieb ab dem 20. Februar 2022
Abweichend von den Bestimmungen gemäß den Erlässen des BMBWF vom 7. Jänner 2022
(BMBWF 2022-0.011.043), vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015) und vom 10. Februar
2022 (BMBWF 2022-0.104.532) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Mund-Nasen-Schutz
• Ab 20.02.2022 sind alle Schüler/innen vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit,
solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS bis
einschließlich der 8. Schulstufe bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe bleibt abseits des
Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) weiterhin aufrecht.
• Alle anderen Personen (z.B. Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Erziehungsberechtigte)
tragen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes in der Schule eine FFP2-Maske.
• Im Unterricht in Bewegung und Sport, bei bewegungsorientierten Freigegenständen,
bewegungsorientierten unverbindlichen Übungen und bewegungsorientierten Angeboten im
Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen.
• Weiterhin aufrecht bleibt, dass in vom Bund erhaltenen Schülerheimen und Internaten alle
Personen, außer Schülerinnen und Schüler, während des Aufenthaltes durchwegs eine FFP2-
Maske tragen müssen. Schüler/innen der 5. bis 8. Schulstufe haben außerhalb der Schlafräume
einen MNS und Schüler/innen ab der 9. Schulstufe eine FFP2-Masken zu tragen.
Pädagogik und Schulorganisation
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
• Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, sowohl eintägig als auch
mehrtägig, sind ab 20. Februar 2022 wieder möglich. Es sind die Bestimmungen des Zielorts
zu beachten.
• Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Risikoabwägung sowie die Erarbeitung von
Sicherheitskonzepten und deren Anwendung im Bedarfsfall. Außerdem ist sicherzustellen,
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dass eine Gruppe, die eine mehrtägige Schulveranstaltung absolviert, ausreichend
Antigentests mitführt. Bei Auftreten von Verdachtsfällen bzw. bestätigten Fällen muss
gewährleistet sein, dass alle teilnehmenden Schüler/innen sich unverzüglich nach
Bekanntwerden des Verdachtsfalls bzw. des bestätigten Falls testen können.
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
Das Plakat „Sicher in die Schule! Welcher Nachweis gilt“ wurde an die aktuellen Bestimmungen
angepasst und ist abrufbar unter http://www.bmbwf.gv.at/hygiene.
Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlässe des BMBWF vom 10. Februar 2022 (BMBWF 2022-
0.104.532), vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015) und 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-
0.011.043) sind nach wie vor aufrecht.
Sollten in den nächsten Wochen weitere Änderungen möglich sein, so werden diese in einem
Folgeerlass bekannt gegeben
Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis Montag, 28. Februar 2022 verlängert.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests können nach Einschätzung der Lehrpersonen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Schüler/innen, die während der Sicherheitsphase freigestellt sind, können tageweise in Präsenz erscheinen.
Regelungen MNS/FFP2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal
- Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
- Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
- Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske
- Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
- Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.
- KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)
Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht: Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)
- In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler in KW2 (ab 10.1.2022) zweimal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
- NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
- NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind diese zwei PCR-Tests verpflichtend.
Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement:
Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen. Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
Wer FFP2- Maske (bzw.. in Primar- und Sekundarstufe I MNS) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.
Details sowie weitere Regelungen bezüglich Pädagogik und Schulorganisation, Externistenprüfungen, Aufnahmeverfahren (u. a. Schüler/inneneinschreibung) etc. entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass.