Der Artikel „Willkommen zurück“ auf der Schulwarteseite lässt sicher mehr Fragen offen als er beantwortet. Da Transparenz für mich als Betreiber der Seite pv1918.com eines der höchsten Güter euch gegenüber ist, werde ich mich rein sachlich zu dem Beitrag „Willkommen zurück“ äußern und kann dadurch vielleicht etwas Licht in die Angelegenheit bringen.
Korrekt ist, im Personalvertretergesetz gibt es keinen Eintrag über eine Doppelfunktion, selbst wenn gegen die Personalvertretung schädigend gearbeitet wird.
Fakt ist allerdings auch, dass es nach langer Diskussion zu einem eindeutigen Abstimmungsergebnis gekommen war. Der Dienststellenausschuss, in diesem Fall sogar der erweiterte Ausschuss(1), kam zu der Erkenntnis eine Ausübung beider Funktionen ist für den Ruf der Personalvertretung schädigend und somit nicht erwünscht.
Die Reaktionen bei den Bezirkssitzungen haben gezeigt, dass der Dienststellenausschuss hier im Interesse der Bediensteten gehandelt hat. Die Frage bleibt also offen, warum man sich auf das PV Gesetz beruft, Abstimmungsergebnisse des Dienststellenausschusses aber negiert.
Weiters wurden eindeutige Verstöße gegen das Personalvertretergesetz aufgezeigt, so zum Beispiel ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Eine Bereicherung beider Funktionen wäre es, wie ursprünglich gedacht, wenn ein Einschuler nicht gegen die Interessen einer/s Dienstnehmer/in handelt. Da es seitens des ehemaligen Einschulungskoordinators die mündliche Zusage gibt, nicht mehr an Kontrollen für und mit der Dienststelle tätig zu sein wäre dies kein Widerspruch mehr.
Zu hoffen bleibt auch, dass durch die Rückkehr eines Einschuler´s in die Personalvertretung eine Unterstützung in Bereichen kommt in der wir bis jetzt erfolglos blieben. So zum Beispiel gab es mit der Dienststelle keinen Konsens über Überstunden für zeitlich ungeregelte Schulwart*innen(2). Eigentlich auch nachvollziehbar. Allerdings schreibt ein Einschuler, auch zeitlich ungeregelte, tägliche Überstunden für den Mehraufwand seiner Tätigkeit.
Alles in allem erspare ich mir die Euphorie, sondern lass mich erst durch die Arbeit überzeugen.

(1) erweiterte Ausschuss = alle Bezirksvertrauenspersonen aus allen Bezirken
(2) wurde als Entschädigung für die Tätigkeit der Desinfektion bislang abgelehnt