Im Einvernehmen mit der Dienststelle wurde folgendes vereinbart.
24. Dezember – darf mit 4,5 Überstunden oder 4,5 Urlaubsstunden freigenommen werden
31. Dezember – darf an folgenden Tagen eingearbeitet werden. 27. 28. 29.30. Dezember
Das Einarbeiten ist auf einem Zeitausgleichsformular zu dokumentieren, mit dem Vermerk „Einarbeiten für den 31. Dezember“ zu versehen und an die Dienststelle zu senden.
Die Dienststelle sollte die Vorgangsweise noch vor den Ferien aussenden.
Servus Kollege!
Danke für die Informationen von Dir.
Spielgerätekontrolle,und andere Sachen bzgl.
24.,und 31.12….finde ich ,persönlich schon
Wie ,,,man dreht es sich wie man es braucht,,
Trotzdem Danke für Deine Riesenarbeit hier.
Mfg
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