Semesterferien für zeitlich ungeregelte Schulwart*innen

Seit einiger Zeit geistert die Geschichte der Gebühr für die Semesterferien herum. Nie konnte man konkretes erfahren. Es wurde immer nur unter der Hand gemauschelt.

Zeit diesem Geist auf den Grund zu gehen und endlich Klarheit für alle Betroffenen in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Bei einem Gespräch mit Herrn Amtsrat Schogger, Frau Rozhon und Herrn Jaros kam es heute zu folgendem Ergebnis.

Zeitlich ungeregelte Schulwart*innen die in den Semesterferien nicht im Krankenstand waren und entweder ihren Dienst versehen oder aber auch Urlaub konsumiert haben, haben Anspruch auf eine Entschädigungsgebühr laut Nebengebührenkatalog.

Ich habe euch die Seite des Nebengebührenkatalogs herauskopiert und stelle sie hier zur Ansicht zur Verfügung.

Alle zeitlich ungeregelten Schulwart*innen auf die das zutrifft, können mit einem formlosen Schreiben diese Gebühr bei der Dienstgeberin anfordern.

Ich habe euch ein Formular vorbereitet, dass ihr downloaden und verwenden könnt.

ACHTUNG – es ist nur 3 Jahre rückwirkend möglich diese Gebühr einzufordern. Daher läuft die Anforderung für 2019 mit den Semesterferien 2022 aus. Also nicht aufschieben sondern gleich erledigen.

Als eines meiner wichtigsten Aufgaben als Personalvertreter sehe ich es mein Wissen mit euch „ALLEN“ zu teilen, besonders wenn es um Geld geht, welches euch zusteht.

(Bezüglich Dienstanwesenheit für zeitlich ungeregelte Schulwart*innen in den Semesterferien gibt es auch Gespräche und die ersten Annäherungen seitens der Dienstgeberin und deiner Personalvertretung.  Wir schauen auf dich dürfen nicht nur leere Aussagen sein!)

Euer Christian

5 Kommentare zu „Semesterferien für zeitlich ungeregelte Schulwart*innen

  1. Lieber Christian!
    Leider muss auch ich ein wenig Klarheit in der Angelegenheit „Semesterferien“ schaffen.
    Es ist schon ein wenig verwunderlich das Du behauptest, man konnte nie etwas konkretes erfahren, es wurde immer nur unter der Hand gemauschelt. Stimmt leider nicht. Schon Ende 2019 hat Marcus Wagner vom 3. Bezirk die Personalvertretung darauf aufmerksam gemacht, dass man Anspruch auf die Entschädigungsgebühr laut Nebengebührenkatalog für die Semesterferien hat. Es wurde von Seiten der Personalvertretung aber nichts unternommen. Hätte man darauf sofort reagiert, könnten man jetzt so wie Marcus Wagner auch das Jahr 2018 einfordern.
    Ende März 2021 wurde schon ein Schreiben der Younion Wien im Umlauf gebracht, mit den Hinweisen der Paragraphen (Unterschied Dienstfreistellung/Erholungsurlaub) und des Nebengebührenkatalogs.

    Am 25.05.2021 hatten Christian Wagner, Roland Vetter, Kurt Emerich und ich einen Termin bei Frau Rozhon und Herrn Jaros, wo uns die Auszahlung der Entschädigungsgebühr zugesagt wurde. Am 16.06.2021 hatten Christian Wagner, Roland Vetter, Kurt Emerich, und ich, einen Termin bei unseren Personalvertreter Nikolaus Benkovich und Robert Lentsch. Auch hier haben wir gesagt, dass uns die Entschädigung für die Semesterferien zustehen (Hat auch die MA 2 mehrmals bestätigt). Robert Lentsch meinte aber immer noch, dass Urlaub einer Dienstfreistellung gleichzusetzen ist.
    Also wie man sieht war hier dieses Thema schon lange klar und nicht erst jetzt.
    Lieber Christian, abschließend möchte ich noch fragen: „Wer bezahlt uns eigentlich jetzt das Jahr 2018“. Denn hätte die Personalvertretung rasch reagiert, hätten wir schon alle viel früher und auch mehr Geld bekommen.
    Ich hoffe es erscheint auch so auf der HP. Danke.
    LG.
    Andreas Kaschan
    VS Mengergasse 33
    1210 Wien

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    1. Ja mein lieber Andreas Kaschan, du bringst es sogar auf den Punkt. Ein kleines Grüppchen (Christian Wagner, Roland Vetter, Kurt Emmerich, Andreas Kaschan, Marcus Wagner) war in diese Dinge eingeweiht. Ich bekam erst gestern Klarheit über diese Angelegenheit und etwa 3 Stunden später habe ich diese Information versucht in ganz Wien zu verbreiten. Vielleicht hätte „das Grüppchen“ diese Information schon zeitgerecht verbreitet sollen, dann wären viele andere, so wie auch ich, auch noch für 2018 in den Genuss gekommen.
      Ich sehe als eine meiner Verantwortung, wie schon im Beitrag geschrieben, darin, die Kolleg*innen schnellstmöglich zu informieren.
      Dies ist mir bis jetzt in jeder Position, die ich ausübte für meine Kolleg*innen zufriedenstellend gelungen. Ich erinnere z.B. an den ersten Lockdown, wo ich für die Homepage der Wiener Schulwarte als Chefredakteur verantwortlich war. Jede Information ging so schnell als möglich an die Belegschaft weiter. Oft im Stundentakt und Tage vor der Dienststelle.
      Meine mir anvertrauten Bezirke sind zumindest 1 x im Monat am selben Wissensstand wie ich. Bei dringenden Angelegenheiten werden meine Kolleg*innen sofort per SMS informiert. Schade, dass dieser Informationsfluss nicht überall funktioniert.

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      1. Lieber Christian!
        Soweit ich weiß, bist Du Vorsitzender Stellvertreter. Wie in meinem Schreiben ganz oben zu lesen ist, wurde die Personalvertretung (mit Dir als Vorsitzender Stellvertreter) schon Ende 2019 von Markus Wagner darüber Informiert. Hättet Ihr darauf sofort reagiert, wärst auch Du genauso wie Markus Wagner in den Genuss von 2018 gekommen. Darum verstehe ich nicht, dass Du erst seit gestern Klarheit über diese Angelegenheit hast.
        MfG.
        Andreas Kaschan

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      2. Ich kann nicht sagen wem Markus Wagner informiert hat aber definitiv nicht mich. Ich wurde von Josef Schütz informiert und wir sind gemeinsam der Sache auf den Grund gegangen.

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