Kollege Alexander Friedrich war mit der Frage des Sonderurlaubs konfrontiert. Die Schwester eines Kollegen verstarb und dem Kollegen wurden 2 Tage Sonderurlaub genehmigt. Wieviel steht einem eigentlich an Sonderurlaub zu? Dazu gibt es eine genaue Vorgabe vom Ministerium. Bei der Urlaubsbewilligung ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall das angegebene Höchstausmaß zu bewilligen ist, sondern dass es auf die im Einzelfall erforderliche Zeit ankommt.
Hier eine Auflistung:
1. Verehelichung bis zu 3 Arbeitstagen
2. Tod des Ehegatten/der Ehegattin bis zu 3 Arbeitstagen
3. Geburt eines Kindes bis zu 3 Arbeitstagen
4. Verehelichung von Geschwistern oder eigenen Kindern, silberne Hochzeit des/der Bediensteten, silberne oder goldene Hochzeit der Eltern, 1 Arbeitstag
5. Tod von Eltern (leiblichen oder Stiefeltern), Kindern (auch Stief-, Wahl- und Pflegekindern), Geschwistern, Schwiegereltern und Großeltern bis zu 2 Arbeitstagen
6. Tod von anderen Familienangehörigen, soweit sie im gemeinsamen Haushalt lebten, bis zu 2 Arbeitstagen
7. Wohnungswechsel innerhalb des Dienst- (Wohn)ortes 1 Arbeitstag
8. Übersiedlung mit Familie anlässlich der Versetzung in einen anderen Dienstort bzw. in einen anderen Wohnort bis zu 3 Arbeitstagen.
genau nachlesen kannst du hier
Danke Alexander Friedrich für deine Recherche
Dem Kollegen spreche ich mein Beileid aus und wünsche ihm viel Kraft für die bevorstehende Zeit.