BERUFSKRANKHEIT – COVID-19-ERKRANKUNG UNBEDINGT MELDEN! Infektionskrankheiten – und damit auch COVID19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Wann Covid als„Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!“ weiterlesen
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Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests
Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur zulässig, wenn a) bei der betroffenen Person trotz dreier Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oderb) die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.
Lasst uns über Gutes reden
Nach langer Zeit der Enthaltsamkeit und Rücksichtnahme ist es eine unglaubliche Wohltat endlich wieder ein Stück Leben zu inhalieren. In dieser Richtlinie über die Öffnung ist sicher für Jede/n was dabei.