Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests

Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur zulässig, wenn

a) bei der betroffenen Person trotz dreier Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder
b) die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

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