Es gibt immer wieder Gerüchte, die sich hartnäckig halten, obwohl sie nicht stimmen.
Eines davon ist, dass Schulwartinnen und Schulwarte die Kinder vor dem Schulhaus empfangen müssen. Mittlerweile wird sogar behauptet, dass die Dienststelle kontrolliert, ob der Schulwart oder die Schulwartin beim Eingang steht.
Auch manche Schulleitungen bitten darum oder geben sogar die Anweisung, die Kinder beim Eingang zu begrüßen.
Dazu möchte ich noch einmal klarstellen:
Das Empfangen und Begrüßen der Kinder gehört zu den pädagogischen Aufgaben und ist daher nicht unsere Aufgabe als Schulwartinnen und Schulwarte. Es kann sogar zu Problemen kommen, wenn sich Eltern darüber beschweren.
Auch das Gerücht, dass die Dienststelle kontrolliert, ob wir beim Eingang stehen, ist völlig falsch.
Die Dienststelle führt zwar Kontrollen durch, achtet dabei aber auf andere Dinge, zum Beispiel:
- Sauberkeit im Schulgebäude
- Freie Fluchtwege
- Einhaltung unserer Dienstanweisungen
Das Begrüßen der Kinder, Händeschütteln oder die Aufforderung, die Schuhe abzustreifen, gehört nicht zu unseren Aufgaben.
Ich möchte daher nochmals betonen, dass Schulwartinnen und Schulwarte nicht verpflichtet sind, die Kinder vor dem Schulhaus zu empfangen.
