Schulung „Grundlagen der modernen Reinigungstechnik“

Gut, keine Frage – es ist gut, wenn unsere Dienstgeberin ihre Bediensteten auf Schulungen schickt und sich auch Gedanken um deren Sicherheit macht.

Der arbeitsmedizinische Vortrag wird uns sicherlich wieder das richtige Heben und Tragen in Erinnerung rufen.

Gespannt darf man auf die Grundlagen der modernen Reinigungstechnik sein. Da sicherlich nicht mehr Budget für moderne Reinigungsmaschinen, die bereits ohne Chemie und nur mit reinem Wasser dieselben Reinigungsziele erreichen wie mit scharfen, giftigen, umweltschädigenden Laugen und Säuren erzielt werden, gehe ich davon aus man wird uns umweltschonende Mitteln vorstellen. Auch das wäre, im Sinne unserer Nachfahren, wünschenswert und erfreulich. Lassen wir uns überraschen.

Offen sind aber auch noch andere Fragen. Eine wurde bereits mittels Mail der Dienststelle beantwortet. Hier nochmals die Erklärung für alle, die nicht immer und gleich Zugang zum Dienstlaptop haben.

Das verwendete amerikanische Datumsformat:

In den USA gibt man zuerst den Monat, dann den Tag und zuletzt das Jahr an. Bei Menschen, die mit dieser Schreibweise nicht vertraut sind, führt die amerikanische Datumsangabe häufig zu Verwirrungen.

Hier der Originaltext der Dienststelle zu diesem Versehen:

Liebe Mitarbeiter*innen,

auf den Einladungen für die Schulung „Grundlagen der modernen Reinigungstechnik“ + „arbeitsmedizinischer Vortrag“ wurde irrtümlich ein verwirrendes Datumsformat verwendet. Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir Ihnen zum besseren Verständnis folgendes Beispiel anführen:

Monat      Tag         Jahr

¯            ¯            ¯

11   /     24   /     2023      =     24. November 2023

Die nächste Frage, die sich stellt, ist

Der Umgang mit den Dienstzeiten am Schulungstag

Da sich in der Vergangenheit sehr oft gezeigt hat, dass die Dienststelle zum Umgang mit den Dienstzeiten öfters ihre Ansichten ändert, war es mir wichtig hier Klarheit zu schaffen. Bei meiner Anfrage an die Dienststelle habe ich folgende Auskunft diesbezüglich erhalten:

Sehr geehrter Herr Volek,

die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden können als Zeitausgleich geschrieben werden.

Ich hoffe damit Fragen ausgeräumt zu haben – bis bald dein

Christian

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