Parken in der Schule

Die Dienststelle wird auf Drängen des Finanzamtes bei den Schulwart*innen, Raumpflegerinnen, Küchendamen und sonstigen bei der MA56 angestellten Personen eine Parkplatz Erhebung durchführen.

In jeder Schule, in der das Abstellen von Fahrzeugen möglich ist, werden die Daten ermittelt. Lenker*innen, die mit einem Auto in die Schule kommen werden einen Sachbezug in der Höhe von 14,53€ monatlich an das Finanzamt zahlen müssen.

Hierbei handelt es sich um keine Parkgebühr, daher wird damit keine Berechtigung eines Parkplatzes erstellt. Es wird keine Parkkarte oder ähnliches geben.

Die Parkplatzerhebung der Lehrer*innen geht über die Bildungsdirektion.

Fremdfirmen wie z.B. Fa. Dussmann, müssen bei ihrem Dienstgeber nachfragen.

Turnvereine haben kein Recht am Schulparkplatz zu stehen.

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