Gleich vorweg, das Ministerium arbeitet offensichtlich, wie immer, langsam. Wir sind es aber sowieso schon gewohnt aktuelle Neuerungen erst am Freitagnachmittag zu erfahren – wenn überhaupt.
Da ist es oft recht hilfreich einen Blick auf die Seite der Wirtschaftskammer zu werfen. Dort ist man immer schneller mit Infomaterial.
Der Wortlaut der WKO zu Sportstätten ist folgender:
Sportstätten
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht in allgemein zugänglichen Bereichen (während Sport: keine Masken oder Abstandspflicht)
- Kontaktdatenerhebungen, COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept in nicht-öffentlichen Sportstätten
- Bei Trainings/Wettkämpfen/Meisterschaftsspielen gelten zusätzlich die Regelungen für Zusammenkünfte
Somit dürfen wir damit rechnen, dass ab Montag wieder Vereine in die Turnsäle dürfen. Dies unter denselben Bedingungen wie vor dem Lockdown. Selbstverständlich ist das nur eine Vorschau. Wir müssen noch die offizielle Version des Ministeriums abwarten.
Wer die gesamten Maßnahmen lesen möchte