Die Dienstgeberin hat auf unsere Anregung, die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Urlaubsadresse, wieder aufgehoben. Was einmal absolut sinnvoll war, ist aufgrund der derzeitigen Bestimmungen nicht mehr notwendig. Bleibt trotzdem vorsichtig und passt auf Euch und Eure Lieben auf. Mit lieben Grüßen Manfred ObermüllerVorsitzender der Hauptgruppe 1