Sonderbetreuungszeit – brandaktuell Ausweitung der SonderbetreuungWir haben bereits darüber informiert, dass die Sonderbetreuungszeit für an Covid-19 erkrankte bzw. positiv getestete Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen auch für das Schuljahr 2022/2023 (5.9.2022 bis 1.7.2023) im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt wird. Die Sonderbetreuung wurde für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vorher 12. Lebensjahr) erweitert.„Information zur Sonderbetreuungszeit“ weiterlesen