Es zahlt sich aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein

Bereits vereinbart – Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen, kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden. Diese Maßnahme gilt„Es zahlt sich aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein“ weiterlesen