Corona – hoffentlich zum letzten Mal

Corona-Regelungen – finale Aussendung Der Bund hat mit der Sammelnovelle BGBl. II Nr. 159/2023 das Ende sämtlicher Corona-Krisenmaßnahmen in Österreich per 30. Juni 2023 beschlossen. Im Detail bedeutet das für die Dienststellen der Stadt ab 1. Juli 2023 Folgendes: 1. Meldepflichten, Verkehrsbeschränkungen, Krankenstand, Berufskrankheit 1.  COVID-19 ist keine anzeigepflichtige Krankheit mehr. Bedienstete müssen eine Infektion mit„Corona – hoffentlich zum letzten Mal“ weiterlesen

5 Tests pro Monat – wie geht es in der Arbeit weiter?

Wieder lässt die neue Verordnung viele Fragen offen. Geimpft, Ungeimpft, Genesen, Testen?! Einige Antworten werden im Podcast vom Arbeitsrechtsexperten der AK, Phillipp Brokes, geklärt. hier geht es zum Podcast Ab 09:20 Uhr Antworten über die neuen Regelungen „Wer zahlt meinen PCR-Test für die Arbeit?“ usw.

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!

BERUFSKRANKHEIT – COVID-19-ERKRANKUNG UNBEDINGT MELDEN! Infektionskrankheiten – und damit auch COVID19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Wann Covid als„Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!“ weiterlesen