Anhebung des Pensionsantrittsalters (Beamte)

Betroffen sind folgende Ruhestandsversetzungsarten: schrittweise Anhebung des Mindestalters vom 60. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr Übergangsphase: das Mindestalter wird pro Quartal um 3 Monate angehoben: vor 1. Juli 1966 Geborene sind nicht betroffen; für ab 1. April 1969 Geborene gilt das 63. Lebensjahr schrittweise Anhebung des Mindestalters vom 60. auf das 62. Lebensjahr Übergangsphase: das Mindestalter wird„Anhebung des Pensionsantrittsalters (Beamte)“ weiterlesen