Corona-Regelungen – finale Aussendung Der Bund hat mit der Sammelnovelle BGBl. II Nr. 159/2023 das Ende sämtlicher Corona-Krisenmaßnahmen in Österreich per 30. Juni 2023 beschlossen. Im Detail bedeutet das für die Dienststellen der Stadt ab 1. Juli 2023 Folgendes: 1. Meldepflichten, Verkehrsbeschränkungen, Krankenstand, Berufskrankheit 1. COVID-19 ist keine anzeigepflichtige Krankheit mehr. Bedienstete müssen eine Infektion mit„Corona – hoffentlich zum letzten Mal“ weiterlesen