Aktuelles zum Prozesstag – Was wurde vor Gericht besprochen?

SPV INFORMIERT

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie ihr es von der SPV – Sozialen Personalvertretung gewohnt seid, möchten wir euch auch diesmal aus erster Hand informieren.

Am heutigen Prozesstag wurden einige wichtige Themen angesprochen, die besonders für unsere Schulwartinnen und Schulwarte von Interesse sind.

Damit keine Missverständnisse entstehen und sich keine falschen Informationen verbreiten, möchten wir euch einen verständlichen Überblick über den bisherigen Verlauf der Verhandlung geben.

Diskussion bereits zu Beginn der Verhandlung

Gleich zu Beginn beantragte die Rechtsanwältin der Kläger, Herrn Marcus Wagner als Ersten zu befragen. Sie begründete dies damit, dass sein Fachwissen und seine Erfahrung möglicherweise dazu beitragen könnten, die Verhandlung zu verkürzen.

Der Rechtsvertreter der Stadt Wien sprach sich jedoch entschieden dagegen aus. Der Richter folgte schließlich diesem Einwand und ließ die beantragte Reihenfolge der Befragung nicht zu.

Dienstzeiten, Pausen und das Verlassen des Schulgebäudes

Ein wesentlicher Teil der Verhandlung beschäftigte sich mit den tatsächlichen Arbeitsabläufen im Schulwartdienst.

Dabei ging es vor allem um folgende Fragen:

  • Wann beginnt und endet die tägliche Dienstzeit?
  • Welche Pausen und Unterbrechungen gibt es während des Dienstes?
  • Darf das Schulgebäude während des Tages verlassen werden?
  • Welche Meldungen sind beim Verlassen der Schule erforderlich?
  • Welche Regelungen gelten während der Anwesenheit von Turnvereinen?
  • Besteht nach 18 Uhr eine Anwesenheitspflicht oder genügt die Erreichbarkeit?

Diese Fragen wurden mit mehreren Zeugen ausführlich besprochen.

Was berichteten die Einschuler?

Besonders interessant waren die weitgehend übereinstimmenden Aussagen der befragten Einschuler.

Nach ihren Angaben sind sie mit ihren regulären Arbeiten üblicherweise gegen 18 Uhr fertig. Anschließend verlassen sie bei Bedarf das Schulgebäude nach eigenem Ermessen für etwa eine bis eineinhalb Stunden, um private Angelegenheiten zu erledigen.

Laut ihren Aussagen gab es deswegen bisher weder Schwierigkeiten noch dienstrechtliche Niederschriften.

Weiters berichteten sie, dass während des Dienstes ausreichend freie Zeit zur Verfügung stehe und das Zusperren nach der Nutzung durch Turnvereine lediglich zwischen einer und zehn Minuten in Anspruch nehme.

Wichtig: Dabei handelt es sich um Aussagen der Zeugen im Rahmen der Verhandlung und nicht um eine allgemeine dienstrechtliche Regelung.

Was sagte die Dienststellenleitung?

Im Zuge der Verhandlung wurde auch ein Schriftstück des damaligen Fachbereichsleiters als Beweismittel der Kläger vorgelegt. Deshalb wurde der heutige Leiter der Stabsstelle kurzfristig zur Verhandlung gebeten.

Seinen Ausführungen zufolge darf ein im Schulgebäude wohnhafter Schulwart auch nach 18 Uhr das Haus für kurzfristige Erledigungen verlassen. Voraussetzung sei jedoch, dass er erreichbar bleibt.

Für das Verlassen des Schulgebäudes während des Tages erklärte er, dass eine Bekanntgabe an die Schulleitung ausreichend sei. Dabei wurde auch auf die besondere Stellung der Direktion hingewiesen, obwohl diese nicht die unmittelbare dienstrechtliche Vorgesetzte ist.

Mehrfach wurde außerdem die Bedeutung der Eintragung in das Absenzenbuch angesprochen.

Besonders interessant war die Frage, ob nach 18 Uhr eine persönliche Anwesenheit im Schulgebäude erforderlich sei.

Die Antwort des Stabsstellenleiters bezog sich dabei auf die Erreichbarkeit.

Auch hier ist festzuhalten, dass es sich um Aussagen im laufenden Gerichtsverfahren handelt. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung darüber liegt noch nicht vor.

Wie geht es mit der Verhandlung weiter?

Da die Verhandlung bis in die Abendstunden dauerte, konnten Marcus Wagner und Robert Lentsch an diesem Tag nicht mehr befragt werden.

Die nächste Verhandlung wurde für das Frühjahr 2027 angesetzt.

Leider war es mir aus dienstlichen Gründen nicht möglich, die gesamte Verhandlung bis zum Schluss mitzuverfolgen, da meine Reinigungsarbeiten in der Schule auf mich warteten.

Mein Kollege hat die weitere Begleitung des Prozesstages im Interesse aller Bediensteten übernommen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.

Unser Anliegen als SPV

Uns ist wichtig, dass alle Bediensteten erfahren, was tatsächlich vor Gericht besprochen wurde.

Gerade bei Themen wie Dienstzeiten, Anwesenheitspflicht und Erreichbarkeit entstehen schnell unterschiedliche Erzählungen und Missverständnisse.

Deshalb setzen wir auf sachliche Information statt Gerüchte und stille Post.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die bisherigen Zeugenaussagen sind daher nicht mit einer rechtskräftigen Entscheidung gleichzusetzen.

Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und euch selbstverständlich auch über den nächsten Verhandlungstag informieren.

Denn eines ist sicher: Bei der SPV – Sozialen Personalvertretung bleibt ihr informiert!

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