Offener Brief an den Vorsitzenden Dienststellenausschuss 124 Herrn Wohlfahrt Werner
Sehr geehrter Herr Wohlfahrt, lieber Werner!
Mehrere Kollegen und ich hätten gerne Information über die Urlaubsräder 2026.
Heute wurde und per Mail der Zugang auf die aktuellen Urlaubslisten mitgeteilt. Interessanterweise findet sich in dem Schreiben folgender Hinweis:
Bitte beachten Sie folgende Änderungen ab Sommerferien 2026:
Wenn an einer Liegenschaft (z. B. einem Standort mit mehreren Schulen) mehrere Schulwart*innen tätig sind, muss während der gesamten Ferienzeit immer mindestens eine dieser Personen anwesend sein.
Als Ausschussmitglied ist mir nicht bekannt, dass die Personalvertretung einer Änderung der Dienstanweisung DA S35 – Erholungsurlaub zugestimmt hätte.
Diese besagt folgendes:
Urlaub in den Sommerferien
Schulwart*innen vertreten einander in den Sommerferien nach einem festgelegten Vertretungsplan („Vertretungsrad“).
In den Sommerferien muss an jedem Arbeitstag mindestens eine Person aus dem Vertretungsrad anwesend sein.
Ich fordere daher eine Klärung mit der Dienststelle.
Bei meiner letzten Anfrage an die Hauptgruppe wurde mir klar und deutlich mitgeteilt – eine Mail hebt eine Dienstanweisung nicht auf!
Die letzte Änderung der Urlaubsregelung stellte schon eine massive Verschlechterung für die Bediensteten dar. Es ist daher nicht einzusehen, dass schon wieder eine Verschlechterung, mittels einer Mail stattfindet.
Ich bin, sowie auch andere Kollegen, zusätzlich von dieser Regelung betroffen, da ich bereits einen Urlaubsanspruch von 7 Wochen habe. Mittlerweile macht es mir die Dienstgeberin unmöglich meinen Jahresurlaub, ohne finanziellen Verlust, aufzubrauchen.
Lobend möchte ich allerdings erwähnen, dass es zumindest beim Thema „Sommerschule“ zu Verbesserungen kam.
Christian Volek
Personalvertreter SPV
(Dieser Text wurde dem Vorsitzenden und dem Ausschuss auch per Mail zugestellt!)