altes/neues Problem Urlaubsansuchen mit update

Leider kämpfen wir unentwegt mit Ansuchen um Urlaub, ins besonders bei Raumpflegerinnen.

Die Dienststelle sieht es genauso wie wir, dass die 4 Wochen Frist nur für Schulwart*innen Gültigkeit hat, beruft sich aber darauf die Gleichbehandlung am Schulstandort sicherzustellen.

Außerdem hätte man die Kolleginnen bereits im Jänner mittels Schreiben „Erholungsurlaub und Freizeitausgleich für geleistete Überstunden“ über die 4 Wochen Frist informiert.

Da dieses Problem uns schon länger begleitet verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum man sich immer wieder dem Risiko einer Ablehnung aussetzt und sehr spät den Urlaub einreicht.

Wir wissen auch, dass in Ausnahmefällen von dieser Frist abgesehen wird, allerdings verlangt die Dienstgeberin hierzu relative genaue Angeben über die Notwendigkeit.

Es laufen, laut Aussage der Dienststelle und Herrn Wohlfahrt, bereits Verhandlungen über ein „Nachbessern“ der Dienstanweisung. Es ist aber zu befürchten, dass die Dienststelle im Zuge der Nachbesserung weitere Verschlechterungen für die Kolleg*innen einbringen wird. Wenn man da an die letzten Aussendungen der Dienststelle denkt, dürfen wir mit einer Urlaubssperre während der Sommerschule, sowie Sperre von gemeinsamer Urlaubskonsumation bei Kolleg*innen am selben Standort rechnen.

Wir von der SPV werden einer solchen Verschlechterung definitiv nicht zustimmen. Da bleiben wir lieber bei der 4 Wochen Frist für Anträge.

Aber, lassen wir uns überraschen. Die Verhandlungen zwischen Vorsitzenden, Vorsitzenden Stellvertreter und Dienststelle laufen jedenfalls unter strengster Geheimhaltung ab, so empfindet man es zumindest.

update:

Mittlerweile gab es eine Veränderung, zumindest was die Personalvertretungsarbeit betrifft. Wir arbeiten inzwischen Hand in Hand und auf Augenhöhe zusammen. Das Thema ist einfach zu wichtig. Somit wurden von allen Seiten die Fraktionsangehörigkeit hinten angestellt.

Ich bin guter Hoffnung auch in Zukunft die Themen gemeinsam anzugehen.

6 Kommentare zu „altes/neues Problem Urlaubsansuchen mit update

  1. hallo

    Was heißt hier Verschlechterung

    es gibt nichts offizielles das 40 iger zusammen arbeiten dürfen in den sommer Ferien

    laut Hr.Wohlfahrt arbeiten sie daran das die Regelung aufgehoben wird

    also hat die Dienstvorschrift das 40 iger sich gegenseitig zu vertreten Gültigkeit

    stand April zur Abgabe des Urlaubsrades

    lg

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    1. Und wie wir wissen, gibt es da Probleme. Deshalb ist zu befürchten, dass es in eine Dienstanweisung hineinkommen könnte. Bei einem Gespräch hat mir aber Werner zugesichert, hier auch nicht zuzustimmen.

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  2. man fragt sich nur warum das scheinbar nur bei der Ma 56 notwendig ist egal mit wem ich von anderen ma, s spreche da reichen ein paar Tage

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  3. Es wird höchste Zeit, dass die Personalvertretung die richtigen Schritte macht als sich weiter verarschen zu lassen. Wer soll es sonst machen wenn nicht die gewählten Mandatare mit Kündigungsschutz??? Ich bekomme ein Magengeschwür wenn ich lese wenn blöderweise von einer Aussendung geschrieben wird. Es ist ein scheiß Newsletter den ich nicht bestellt habe, nicht abbestellen kann und in dem ich mit Kollegin und Kollege angesprochen werde vom Team Personal. Unsere Regel stehen in DIENSTANWEISUNGEN und nicht in irgend einem Mail.

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    1. Ein Newsletter enthält in der Regel Informationen, Nachrichten, Updates und ist positiv zu bewerten. So sehe ich auch die Sprechstunden als eine positive Entwicklung.

      Ich kann viel Ärger, den Umgang mit Kolleg*innen betreffend, nachvollziehen, nicht aber das Bemühen des Fachbereichs die Kolleg*innen auf denselben Wissensstand zu bringen.

      Um deiner Gesundheit „Magengeschwür“ vorzubeugen, empfehle ich dir allerdings den Newsletter in Zukunft nicht mehr zu konsumieren. Es besteht keine Lesepflicht wie bei Dienstanweisungen.

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