Aussendung der Dienststelle

Ich habe soeben diese Nachricht von einem Kollegen erhalten. Den Text, inkl. Hinweis mit den Punkten die nicht in unserer Dienstanweisung stehen, wurden von mir per Mail an den Vorsitzenden und die Hauptgruppe gesendet. Umgehend muss die Personalvertretung auf den Alleingang der Dienststelle, zum massivem Nachteil der Bediensteten, reagieren!

Sehr geehrte Schulwart*innen,

ich möchte Sie daran erinnern, dass das Urlaubsrad bis spätestens 30.04 abgeschlossen werden muss.
Hier nochmal eine kurze Anleitung und die wichtigsten Informationen dazu.

Ablauf
– Urlaubsrad ausfüllen und auf Abschluss drücken
– Schicken Sie mir eine E-Mail, sobald Sie das Urlaubsrad abgeschlossen haben
– Sie bekommen von mir die Info, wenn die Genehmigung erfolgt ist
– Schicken Sie die unterzeichneten Urlaubsscheine, sowie die Übersicht an Ihre Personaladministatorin

Information
– Schulwart*innen im Wechseldienst müssen sich gegenseitig vertreten (steht nicht in der Dienstanweisung)
– Max.5 Wochen werden genehmigt (steht nicht in der Dienstanweisung)
– Schulwart*innen mit Sommerschule müssen die letzten zwei August Wochen anwesend sein
(Bei Schulwart*innen im Wechseldienst reicht einer) (steht nicht in der Dienstanweisung)
– An den Direktionstagen müssen alle Schulwart*innen anwesend sein.
(Bei Schulwart*innen im Wechseldienst reicht einer)

Bis auf den letzten Punkt widerspricht jeder weitere Satz der Dienstanweisung. Ich fordere daher den Vorsitzenden auf umgehend eine Richtigstellung an die Kollegen zu senden und es mit der Dienststelle zu klären.

Christian Volek

Ein Kommentar zu “Aussendung der Dienststelle

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