Arztbesuche in der Dienstzeit

Bei Dienstabwesenheiten in der Normalarbeitszeit zur Erledigung eines Arztbesuchs, ist folgendes zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können Arztbesuche innerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden, wenn diese wegen einer akuten Erkrankung und/oder akuten Schmerzen dringend und unaufschiebbar sind.

Es liegt im gemeinsamen Interesse von Dienstgeberin und Bediensteten, die Gesundheit aller Mitarbeiter*innen aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund sind einige vorbeugende Routineuntersuchungen bzw. Maßnahmen (unten aufgelistet), die eine Gesunderhaltung bzw. rechtzeitige Früherkennung von Krankheiten ermöglicht, ebenfalls als Dienstzeit anrechenbar.

Für die nicht als Dienstzeit anrechenbaren Arztbesuche bzw. Routineuntersuchungen ist nach Zulässigkeit des Dienstbetriebes ein (untertägiger) Zeitausgleich durch die Führungskräfte zu ermöglichen.

Im Folgenden zeige ich dir einige Beispiele, die häufiger auftreten. Die Aufzählung entspricht keinesfalls einer Vollständigkeit, sondern soll eine Unterstützung für Bedienstete und Führungskräfte bei der Entscheidungsfindung sein. In Zweifelsfällen Rücksprache mit der Dienststelle halten.

INNERHALB DER DIENSTZEIT

  • Dringende und unaufschiebbare Arztbesuche wegen akuter Erkrankungen und/oder Schmerzen.
  • OP-Freigaben bei geplanten Operationen
  • Jährliche Gesundenuntersuchung, Mammographie- bzw. Prostatauntersuchung jeweils inkl. Befundbesprechungen
  • Jährliche Untersuchungen ausschließlich bei chronischen Erkrankungen (insbesondere Diabetes, Morbus Chron)
  • Vorladung der Krankenkasse (ÖGK, KFA) wegen eines Kuraufenthaltes

AUSSERHALB DER DIENSTZEIT

  • Kosmetische Eingriffe aller Art und Schönheitsoperationen sowie dazugehörige OP-Freigaben
  • Termine, die länger im Vorhinein vereinbart werden können/sollen
  • Jährliche Routineuntersuchungen, insbesondere Augenarzt, Zahnarzt (inkl. Mundhygiene, Zahnspange)
  • Anpassung/Reparatur von Sehbehelfen und/oder Hörgeräten

Zu Arztbesuchen innerhalb der Dienstzeit ist auch zu beachten:

  • Der Dienst muss vorher angetreten werden
  • Arztbesuche in einem anderen Bundesland können nicht in der Dienstzeit stattfinden

Ich hoffe dieser kleine Ratgeber hilft dir ein wenig weiter und bringt ein bisschen Licht in diese Angelegenheit.

Wenn du dir nicht sicher bist, empfiehlt sich jedenfalls eine vorherige Abklärung mit der Dienststelle oder deiner/m Personalvertreter*in.

Danke liebe Barbara für den Anstoß zu diesem Beitrag!

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