
Jeder dieser hier abgebildeten Menschen könnte ein Einschuler sein, oder nicht. Wer kann das wissen?!
Wir wissen, jemand aus der Hauptgruppe, unsere Abteilungsleiterin und unser Vorsitzender haben, ohne Absprache mit dem Ausschuss, beschlossen, Einschuler gehen jetzt, selbstverständlich im Interesse der Bediensteten, die Kolleg*innen kontrollieren.
Abgesehen davon, dass es bereits einen Beschluss des Ausschusses gibt, der diese Kontrollen ablehnt, aber was interessiert das schon die Hauptgruppe oder den Vorsitzenden, weiß niemand von uns, ob die Person, die sich als Einschuler ausgibt tatsächlich ein Einschuler ist!
Wir sollen also irgendjemand Fremden unsere Arbeit kontrollieren lassen. Ins Haus und in jeden Raum der Schule führen, ohne zu wissen wer das tatsächlich ist.
Vielmehr sollten wir uns auf die Dienstanweisung stützen, die da besagt
§ 18 – Personenverkehr
Der Schulwart hat auf alle im Schulgebäude verkehrenden Personen tunlichst sein Augenmerk zu richten, Auskünfte zu erteilen und Unbefugte in geeigneter Form aus dem Haus zu weisen.
Solange wir nicht wissen, ob es sich um einen „ECHTEN“ Einschuler handelt, sollten wir uns an unsere Dienstanweisung halten und unbekannte und unbefugte Personen in geeigneter Form aus dem Haus weisen!
An dieser Stelle ein herzliches Danke an den Vorsitzenden des DA 124 und an den Vorsitzenden der Hauptgruppe 1 die uns Bediensteten und dem Ausschuss da ziemlich in den Rücken gefallen sind.
Wahltag ist Zahltag
kann ich da nur sagen!
„Zum Glück“ ist ja laut dem Schreiben sowieso ein von der Dienststelle (!!!) gestellter Personalvertreter bei den Kontrollen dabei…
Da stellt sich die Frage ob der gleich mitkontrolliert oder was der da zu suchen hat. Was passiert wenn man einen Personalvertreter eigener Wahl haben will und nicht einen den die Dienststelle vorsetzt?
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Gute Fragen, aber leider kann ich dir mit keiner Antwort dienen, da im Moment offensichtlich alle Regeln außer Kraft gesetzt wurden.
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Lieber Christian!
DANKE für diesen Beitrag !
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Sehr gerne, es stößt nicht nur mir auf sondern vielen Bediensteten, wie ich heute mitbekommen habe. Mein Ersuchen an euch bleibt – zeigen wir ihnen im Mai bei den Wahlen wer das Sagen hat!
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Leute – geht’s a bissl weg vom Gas, vonwegen Schulfremde Person. Laßt Euch einen Dienstausweis zeigen. Sollte der / die jenige keinen haben – dann verfahrt laut Dienstanweisung.
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Ein Dienstausweis bescheinigt mir, dass es sich um einen Bediensteten der Stadt Wien handelt. Zuwenig um eine Kontrolle in einem (meinem) Schulhaus durchzuführen, würde ich sagen.
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Hast auch wieder Recht. Aber gilt das nicht umgekehrt auch? Woher wollen Die wissen, dass ich ich bin?
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