Es stinkt zum Himmel! (mit Update)

Wer kennt es nicht, dieses Sprichwort. Hat aber, wie man wissen muss, nichts mit Gestank im herkömmlichen Sinn zu tun. Vielmehr ist damit gemeint, wenn man von einem Skandal spricht, wenn man sich über etwas empört, dann stinkt es zum Himmel.

Die derzeitige Arbeit, die die Vorsitzenden des DA 124 an den Tisch legen, die stinken zum Himmel! Es ist nämlich ein Skandal und es ist zum Empören, wenn über die Arbeit, genauso wie über wichtige Fragen, von Seite der Vorsitzenden nichts – und wirklich ABSOLUT NICHTS- in die Öffentlichkeit, also zu den Bediensteten durchdringt.

Viele wichtige Fragen stehen seit Monaten an und über die Antworten hüllt man sich in eisernes Schweigen.

WAS IST JETZT MIT DEM 15. NOVEMBER?

Die Kolleg*innen möchten wissen, wie der Tag ablaufen wird. Jede Änderung der Dienstanweisung müsste auch noch über den Ausschuss laufen. Wann soll das geschehen? In den Herbstferien, wo keiner da ist, oder wie?

WANN UNTERSTÜTZT MAN ENDLICH KOLLEGEN DIE BEREITS MEHRERE JAHRE AUF IHRE DIENSTWOHNUNG WARTEN?

Auch hier ist kein Einsatz zu bemerken. Auch hier wird eine Vogelstraußpolitik betrieben!

Viele andere Fragen stehen im Raum. Viele Fragen, die das Leben der Bediensteten beeinflusst.

Glaubt man tatsächlich es reicht sich einmal im Jahr, breitspurig, hinzusetzten und hoffen der Tag möge schnell vorbeigehen damit man beruhigt ins Schweizerhaus verduften kann!

Es brodelt, und meine Kolleg*innen erkennen die Zeichen und dass sie nächstes Jahr im Mai die Möglichkeit haben diesen Missstand abzuwählen – ein für alle Mal!

Update:

Freitag, 20 Oktober 2023 um 13:26 erging eine Mail an alle Schulwart*innen. In dieser ist folgender Satz zu finden:

Sollte an Ihrem Standort am 15.11.2023 Ferienbetreuung sein, so kann die Dienstfreistellung ersatzweise  am 2.11.2023 konsumiert werden.

Dies hat mich veranlasst bei Herrn Wohlfahrt nachzufragen:

Wie konnte eine Änderung der Dienstanweisung (Mail von Pavlovic Lucijana FB3) ohne Zustimmung der Personalvertretung erfolgen?

Im Wiener Personalvertretungsgesetz ist klar definiert

Die Personalvertretung ist nach Maßgabe dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

Auch wenn es sich hier um eine Lösung im Interesse der Bediensteten handelt, hätte es der Zustimmung der PV benötigt. Weiters fehlt die Möglichkeit „freiwillig“ auf den Tag zu wechseln. Es gibt eine Dienstanweisung, die nicht einfach verdreht und umgeschrieben werden kann, wie es beliebt.

Sollte allerdings die Zustimmung von der Personalvertretung erfolgt sein, so vermisse ich die Möglichkeit dies in einer Ausschusssitzung abzustimmen. Damit würden sämtliche § des Personalvertretergesetztes von den Vorsitzenden mit Füßen getreten werden.

2 Kommentare zu „Es stinkt zum Himmel! (mit Update)

  1. achso ? soweit man einsehen kann ist die dienstanweisung nicht geändert worden !
    es wurde lediglich ein tag als ersatz angeboten falls man betreuung hat , also ich finde das für die kollegen sehr gut und nicht schlecht ! aber bei dir wird alles schlecht gemacht …. meine frage was hast du erreicht bis jetzt ?
    euer
    FREDDY

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    1. Die Frage, was ich erreicht habe, wurde bereits beantwortet.
      Zur Dienstanweisung. Ganz klar steht dort, der Ersatztag ist der 15.11. falls 24.12. und 31.12. aufs Wochenende fallen. Wenn also der 15.11., aus gegebenen Anlass, nicht für alle frei ist, so wird hier eine Änderung vollzogen. Ich hoffe bis hierher ist alles klar. Der Ersatztag ist ein faires Angebot, aber es wurde von unserem Vorsitzenden, Wohlfahrt Werner, abgesegnet, ohne sich mit dem Ausschuss zu besprechen, wie es das Personalvertretergesetz vorsieht. Also eine klare Missachtung des Gesetztes.
      Wo liegt nun noch ein Problem abgesehen vom Gesetzesverstoß?
      Es wurde im Nachhinein in einer WhatsApp-Gruppe darüber abgestimmt, ob der Beschluss für die Personalvertretung so passt. Eine Gruppe in der nicht alle Mandatare Mitglieder sind. Das Gesetz schreibt auch vor, wenn ein Mandatar keinen Umlaufbeschluss zustimmt und auf eine Sitzung besteht so ist das so durchzuführen. Ich habe in einer Mail an alle im erweiterten Ausschuss auf diese Sitzung bestanden. Dies wurde ignoriert.
      Warum war mir die Sitzung so wichtig?
      Weil mit der angestrebten Lösung nicht alles bedacht wurde, und man hätte in einer kurzen Sitzung alles klären können. Offen blieb die Frage, was mit den Mitarbeitern passiert, die auch am Ersatztag Betreuung haben und wie die Überstunden abgegolten werden. Immerhin handelt es sich um schulfreie Tage, wo ALLE Bediensteten Vormittag Dienst versehen.
      Weiters vertrete ich die Meinung, wir helfen unsere Dienststelle natürlich aus der Situation, die sie ja nicht selbst verursacht hat, erwarte mir aber schon ein gutes Angebot und nicht „eine Vorgabe“ für die Hilfe. Ich hätte mich für einen freien Tag nach Wahl für die Bediensteten eingesetzt und selbstverständlich nur freiwillig, da es, wie anfangs schon erwähnt, eine gültige Dienstanweisung gibt.
      Ich gehe davon aus, dass die Dienstanweisung sowieso komplett geändert werden muss, da die Problematik der Betreuung sicher jedes Jahr auf uns zukommen wird.
      Das ich richtig lag hat man offensichtlich bereits erkannt da die Gruppe sehr schnell geschlossen wurde – mit dem Vermerk „aus Sicherheitsgründen“. Spricht für sich.
      Ich hoffe ich konnte damit alle Fragen klären.

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