Die Gefahren mit dem Getränkeautomat

Bei meinen Recherchen bezüglich einer aktuellen Angelegenheit habe ich von mehreren Kollegen gehört, dass es immer noch „ungeschriebenes Gesetz“ ist, die jährlichen Gratisgetränke der Firma die , die Getränkeautomaten aufstellt, einzubehalten.

Argumentiert wird es mit dem Mehraufwand, der durch die Getränke für den Schulwart entsteht.

Dazu möchte ich folgendes mitteilen.

Annahme der Gratisgetränke wäre eine Geschenkannahme.

Auszug aus dem Gesetzestext:

Durch die Annahme von Geschenken von Kunden und Lieferanten schafft der Arbeitnehmer eine zweifelhafte Situation und es entsteht der Verdacht, dass die Gewährung und Annahme der Geschenke nicht nur mit der Erwartungen einer Sonderbehandlung zugunsten der Geschenkgeber verknüpft wurde, sondern gleichzeitig auch mit Nachteilen zulasten anderer, weniger spendableren Lieferanten, aber letztendlich auch des Arbeitgebers verbunden war. Daran kann die Tatsache nichts ändern, dass der Arbeitnehmer die Geschenke letztendlich nicht für sich, sondern für Filialzwecke (z.B. Weihnachtsdekoration) verwendet und auch in Zukunft für Filialzwecke verwenden wollte. In diesem Fall ist die Entlassung gerechtfertigt.

Kündigung, Entlassung oder Disziplinarverfahren (Beamte) wäre die Folge – das sind die paar Getränke nicht wert.

Sollten die Gratisgetränke vom Elternverein entgegengenommen worden sein und man nimmt sie an sich „weil man der Meinung ist, die stehen mir für den Mehraufwand zu“ – definitiv – NEIN – das wäre dann Diebstahl mit den gleichen Folgen.

Besser Hände weg von dem Zeug – und du bist auf der sicheren Seite.

2 Kommentare zu „Die Gefahren mit dem Getränkeautomat

  1. Fragen ; Wer reinigt die Automaten ?
    Wer wischt rund um den Automat auf ?
    Wer entstaubt ihn in den Ferien ??

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