Erste Hilfe Kurs / Reinigung?

Da ich in den letzten Tagen sehr viele Anfragen bekommen habe, wie an Tagen, an denen der Erste-Hilfe-Kurs stattfindet, gereinigt werden soll, habe ich an die Dienststelle folgende Mail gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich immer mehr mit Anfragen überhäuft werde wie eine Reinigung an einem „Erste-Hilfe-Kurs Tag“ funktionieren soll, ersuche ich Sie um kurze Stellungnahme inwieweit die Dienststelle an diesen Tagen auf die Reinigung besteht bzw. ob durch Springer*innen der Ersatz abgedeckt wird.

Ich vertraue, so wie auch schon in vielen anderen Angelegenheiten in der Vergangenheit, auf das Verständnis der Dienststelle.

Ersuche um rasche Antwort um die Kolleg*innen diesbezüglich beruhigen zu können.

Danke vielmals

Christian Volek

2. Vorsitzender Stellvertreter

Danke an Herrn Mag. Daniel Jaros für die rasche Antwort:

Sehr geehrter Herr Volek,

uns ist bewusst, dass der Erste-Hilfe-Kurs genau in die Hauptarbeitszeit der Schulwart*innen fällt, dennoch ist die Ausbildung zum Ersthelfer ein dringendes notwendiges Erfordernis.

Folgende Informationen können Sie gerne weitergeben:

  • Schulwart*innen im Wechseldienst sollten nicht am selben Tag den Kurs haben. Ist dies der Fall, kann eine*r von beiden den Termin bei Frau Popadic verschieben.
    In Ausnahmefällen kann die*der zweite Wechseldienstschulwart*in nach Rücksprache mit der*dem zuständigen Personalreferent*in Überstunden im notwendigen Ausmaß verrechnen, damit die Reinigung am Schulstandort sichergestellt.
  • Bei zeitlich ungeregelten Schulwart*innen oder Schulwart*innen im Mitteldienst kann ein*e Raumpfleger*in am Standort unterstützen. Eine etwaige Dienstzeitverschiebung an diesen zwei Tagen ist mit der*dem zuständigen Personalreferent*in abzuklären.
  • Gibt es keine zusätzlichen Kolleg*innen am Schulstandort, die die Vertretung intern übernehmen können, kann die Reinigung an den Kurstagen auch nur alternierend bzw. so gut wie möglich durchgeführt werden. Von der MA 56 ist keine täglich Reinigung im Vollausmaß erforderlich, wenn keine Vertretungsmöglichkeit am Standort besteht.

Ich hoffe ich konnte Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

          Mag. Daniel Jaros, BA

          Leiter-Stv. Fachbereich Personal

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