Danke an Kollegen Michael GRANIG für die Info und den Tipp
Krank im Urlaub
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlierst du die Urlaubstage, an denen du krank wirst, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Dein Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
- die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
- die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
- Du deinem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilst und
- bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegst.
E-Card & Urlaubskrankenschein
Hier kannst du dir einen Urlaubskrankenschein der Österreichischen Gesundheitskassa bestellen
Hier kannst du dir einen Urlaubskrankenschein der KFA bestellen
anhand dieser Karte siehst du wo deine Krankenversicherungskarte gilt und wo du einen Urlaubskrankenschein benötigst.

Erkrankung im Ausland
Wenn du im Ausland erkrankst, musst du neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchst du nicht, wenn du nachweisen kannst, dass du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdest
Wo gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?
In der EU, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und in der Schweiz brauchst du beim Arzt nur deine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die Krankenbehandlung vorweisen. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Bitte kontrolliere vor der Abreise, ob deine EKVK noch nicht abgelaufen ist. In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die EKVK auch. Du musst sie aber vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und dir einen ortsüblichen Behandlungsschein holen. Nur mehr für die Republik Türkei ist ein Auslandsbetreuungsschein (A/TR 3) notwendig.
Krankheit verlängert Urlaub nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du wieder gesund bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen.
Wichtig!
Die Tage, an denen dein Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.
TIPP
Mit deiner Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fährst du nur ins Ausland, um dich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, musst du selbst zahlen.
Türkei
In der Türkei gilt die E-Card bzw. EKVK nicht. Für die Türkei bekommst du von Ihrer Krankenkasse einen so genannten Betreuungsschein. Du solltest den Betreuungsschein gegen den ortsüblichen Behandlungsschein tauschen. Wenn es dafür keine Stelle des Versicherungsträgers gibt, wird oft auch der Betreuungsschein akzeptiert.
Achtung!
Die Kosten für die Behandlung werden nur dann übernommen, wenn du diese bei einem Vertragspartner der Sozialversicherung im Ausland in Anspruch nimmst.
Andere Länder
In allen anderen Ländern musst du die Behandlung zunächst selbst zahlen. In Österreich ersetzt dir dann die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, die bei der gleichen Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland entstanden wären. Besonders teuer kann es im Spital werden. Erkundige dich daher nach einer privaten Reiseversicherung, wenn du auch hier vorbeugen willst. Wenn du eine Kreditkarte hast oder Mitglied in einem Automobilclub bist, hast du unter Umständen bereits automatisch eine Reisekrankenversicherung.
TIPP
Du hast im Ausland etwas für deine Behandlung zahlen müssen?
- Verlange dafür eine Rechnung auf der die erbrachten Leistungen möglichst detailliert oben stehen, z.B. Injektion, Wunde nähen usw. Je mehr oben steht, desto mehr kann die Krankenkasse refundieren.
- Wenn möglich, sollte die Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.
- Reiche die Rechnung samt Zahlungsbeleg bei deiner Krankenkasse ein und gib deine Bankverbindung an.
- Du erhältst 80 % der Kosten zurück, die österreichische VertragspartnerInnen für die erbrachten Leistungen bekommen hätten.