Altersteilzeit

Viele offene Fragen die sich stellen. Wie schon angekündigt soll euch dieser Beitrag eine kleine Hilfestellung sein.

Wann kann ich die Altersteilzeit beantragen?

Ab 1. Jänner 2022 kannst du diesen Antrag an die Dienstgeberin stellen. Fragen über Altersteilzeit aber auch Umstieg, Vordienstzeiten, etc., also alle dienstrechtlichen Fragen können Gewerkschaftsmitglieder bitte ausschließlich an das Postfach dr@hg1.wien.gv.at richten.

Wie lange vor dem Pensionsantritt kann ich diesen Antrag stellen?

Frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter ist dies möglich.

Welchen Vorteil hat die Altersteilzeit gegenüber der normalen Teilzeit?

50% der entstehenden Lohnlücke zum vorherigen Monatsbezug übernimmt die Dienstgeberin bzw. das AMS. Würdest du also von 40 Stunden auf 20 Stunden reduzieren, wäre das in der normalen Teilzeit eine Einbuße von 50%. In der Altersteilzeit würdest du 75% deines vorigen Monatsbezuges bekommen.

Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf meine Pension?

Nein. Der Pensionsbeitrag wird weiterhin so bezahlt als würdest du normal weiterarbeiten.

Fragen werden Gewerkschaftsmitgliedern unter dr@hg1.wien.gv.at beantwortet.

(Danke an Julia Fichtl von der HG1, die uns diese Aufstellung zur Verfügung gestellt hat.

Altersteilzeitrechner

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