Urlaubsanspruch

Für Bedienstete mit Diensteintritt bis 31.12.2017:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres auf 240 Stunden (30 Tage)
  • ab Vollendung des 57. Lebensjahres auf 264 Stunden (33 Tage)
  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf 280 Stunden (35 Tage)

Für Bedienstete mit Diensteintritt ab 1.1.2018:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von fünf Jahren auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von zehn Jahren auf 240 Stunden (30 Tage)

Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht in jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.