Wie ich schon in einem Beitrag geschrieben habe, bin ich in der Sache Urlaubsüberschneidung für 40iger im Wechsel dran. Nach einem Gespräch mit der Dienststelle und deren Uneinsichtigkeit habe ich mich an die HG1 gewandt und Rechtsauskunft eingeholt. Hier die Antwort: Die Einteilung und Festsetzung des Erholungsurlaubes (vgl. z.B. § 46 DO 1994 idgF.) liegt„Urlaubsüberschneidung / 40iger im Wechsel“ weiterlesen