Aus gegebenem Anlass möchte ich abermals mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Überstunden gibt. Überstunden können nicht gefordert werden. Üblicherweise nimmt die Dienststelle auf Wünsche der Bediensteten Rücksicht, allerdings können nicht alle Wünsche und immer erfüllt werden.
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Erhöhung der Steuerfreigrenzen bei Überstunden
Mit 01.01.2024 wird die steuerliche Begünstigung von Überstunden ausgeweitet. Der monatliche Freibetrag für Überstunden soll dauerhaft von EUR 86,– auf EUR 120,– angehoben werden. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine befristete Sonderregelung:Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch EUR 200,– steuerfrei. Von„Erhöhung der Steuerfreigrenzen bei Überstunden“ weiterlesen
Verwirrung
Um Klarheit in die Sache zu bringen habe ich heute ein Gespräch mit Herrn Jaros geführt. Es gibt kein „neues“ oder „altes“ Formular für die Überstunden.