Im Gesetz hört es sich folgendermaßen an (nur die für uns relevanten Punkte herausgenommen) Arbeitszeitflexibilisierung am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember Punkt 1 Das Tagessoll an diesen Tagen gilt als erbracht, wenn die tatsächliche Arbeitszeit 4,5 Stunden gedauert hat. Die Blockzeit endet an diesen Tagen um 12.00 Uhr. Punkt 2 Für Bedienstete mit„Erklärung zum Normatag“ weiterlesen