Bei Dienstabwesenheiten in der Normalarbeitszeit zur Erledigung eines Arztbesuchs, ist folgendes zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Arztbesuche innerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden, wenn diese wegen einer akuten Erkrankung und/oder akuten Schmerzen dringend und unaufschiebbar sind. Es liegt im gemeinsamen Interesse von Dienstgeberin und Bediensteten, die Gesundheit aller Mitarbeiter*innen aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund sind einige„Arztbesuche in der Dienstzeit“ weiterlesen