am Donnerstag, 16. Mai 2024 finden die Gewerkschafts- und Personalvertretungswahlen statt
Nur als Gewerkschaftsmitglied darfst du an den Gewerkschaftswahlen teilnehmen.
Ein Blick auf deinen Lohnzettel wird dir zeigen, dass dir monatlich die Personalvertretungsumlage in der Höhe von 0,1% abgezogen wird.

Deshalb darf JEDE/R Bedienstete bei den Personalvertretungswahlen seine/n Personalvertreter wählen.
Wie sehr es sich auszahlt an der Wahl teilzunehmen zeigt dir diese Rechnung

Zur Erklärung:
Die Gewerkschaft ist eine private Vereinigung mit einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Die Gewerkschaft wird mit Mitgliedsbeiträgen finanziert, die bei der younion, unserer Fachgewerkschaft, 1 Prozent vom Grundgehalt betragen.
Dem Aufgabenbereich der Gewerkschaft sind keine gesetzlichen Grenzen gesetzt, sie kümmert sich in erster Linie um neue und bessere Arbeitsbedingungen und führt die jährlichen Gehaltsverhandlungen mit der Dienstgeberin.
Die Personalvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Gemeindebediensteten.
Ihr gehören alle Bediensteten automatisch an, egal, ob Beamt*in oder Vertragsbedienstete/r.
Finanziert wird die Personalvertretung durch die Personalvertretungsumlage. Die gewählten PersonalvertreterInnen sind meistens – aber nicht zwangsläufig – identisch mit den Gewerkschaftsvertreter*innen.
Von der Personalvertretung wird man auch vertreten, wenn man nicht Gewerkschaftsmitglied ist.
Die Personalvertretung hat einen gesetzlichen Rahmen, genau vorgeschriebene Mitwirkungsrechte und befasst sich mit der Durchsetzung von bestehenden Rechten der Bediensteten.
Wenn du eine Veränderung möchtest