Bereits vereinbart – Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen, kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden. Diese Maßnahme gilt„Es zahlt sich aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein“ weiterlesen
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Aktuelle Personalinformation
Aufgrund der leider noch nicht überstandenen COVID-19 Pandemie, konnten wir im Hinblick auf eine mögliche behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen im Schuljahr 2021/20222 sowie einer Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19 Verdachtsfällen rückwirkend mit 01.09.2021, eine sozialpartnerschaftliche Einigung über eine neuerliche Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) erzielen: Bei Absonderung (Quarantäne) für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,„Aktuelle Personalinformation“ weiterlesen
Alltagsgeschichten Mittelschule & Poly
Code 428 Too many requests! Really? Womit habt ihr denn gerechnet? Wenn sich eine Million Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulwarte, Sekretär*innen, Psychagog*innen, Solzialarbeiter*innen gleichzeitig am Montag- und Mittwochmorgen testen lassen müssen…? Hier geht es zum ganzen Artikel, der einen kleinen Einblick in den Alltag zeigt