Allgemeine Bedingungen für die Benützung von städtischen Schulräumen

Es tauchte die Frage auf ob Vereine, die schon einen Schlüssel besitzen, den Turnsaal an schulfreien Tagen benützen dürfen.

Großer Dank an Manuel Palme, Bezirksvertrauensmann vom 17. Bezirk, der sich dieser Frage annahm und uns nach Kontakt mit der MA51 folgenden, offiziellen, Nutzungsbedingungen zukommen lässt.

Danke Manuel

Hinterlasse einen Kommentar