Aus gegebenem Anlass möchte ich dich über einige Dinge, die Mitarbeiter*innen Beurteilung betreffend, informieren.
Prinzipiell solltest du die Beurteilung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es ist ein Schriftstück, welches in deinem Personalakt landet und dich ein ganzes Arbeitsleben lang verfolgen kann.
Hier einige Punkte, die die Dienststelle, bzw. die dich zu beurteilende Person zu beachten hat.
Damit sich sowohl Mitarbeitende als auch Führungskraft gut auf das Gespräch vorbereiten können, ist der Termin rechtzeitig zu vereinbaren, ausreichend störungsfreie Zeit für das Beurteilungsgespräch einzuplanen und dem*der Mitarbeitenden mitzuteilen, dass die Beurteilung der Leistung Gegenstand des Gespräches sein wird. Weiters sind Mitarbeitende jedenfalls darauf aufmerksam zu machen, dass gemäß § 39 Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) ein*e Personalvertreter*in beigezogen werden kann. (Dies ist jedenfalls Empfehlenswert)
Generell gilt sowohl für den Beurteilungsbogen als auch für alle im Zuge der Beurteilung gewonnenen Informationen die Vertraulichkeit.
Die Durchführung der Mitarbeiter*innenbeurteilung erfolgt jedenfalls in der Dienstzeit.
Die Dienstbeschreibung ist eine wesentliche Führungsaufgabe und kann nicht an die Mitarbeitenden selbst delegiert werden!
Der*Die beurteilte Mitarbeitende hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von längstens 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme ist in der Regel auf dem Original-Beurteilungsbogen abzugeben.
Wird die Unterschrift verweigert, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Beurteilung und ist von der Führungskraft auf dem Bogen unter Angabe der ausgesprochenen oder vermeintlichen Gründe anzumerken.