Auf der FSG-Seite wird von einem Erfolg bezüglich Urlaubsansuchen berichtet.
Hoffen wir, dass diese Nachricht auch den offiziellen Weg findet.
- Änderung der Dienstanweisung DA S35 – Erholungsurlaub vom 28. März 2023
- Ansicht der veränderten Dienstanweisung und Beschluss im Ausschuss (damit nicht wieder Hintertüren geschaffen werden)
- Offizielle Aussendung der neuen Dienstanweisung von der Dienststelle (Beitrag auf der Homepage oder Newsletter haben keine Gültigkeit)
Oft genug wurden die Herren der FSG auf Einhaltung eines korrekten Weges hingewiesen – hoffen wir sie haben daraus gelernt und ziehen es jetzt im Interesse der Bediensteten ordentlich durch!
Grüße von der SPV