Die letzten Tage durfte ich, eine für mich, sehr erfreuliche Entwicklung erleben.
Bei Niederschriften für Kolleg*innen wurde von der Personalvertretung fraktionsübergreifend miteinander gearbeitet.
Die FCG genauso wie die FSG befand sich gemeinsam mit der SPV an der Seite der Bediensteten um sie in dieser unangenehmen Situation nicht allein zu lassen.
Die Verschwiegenheitspflicht untersagt mir im Detail über die Personen und Inhalt zu berichten.
Um dich allerdings vor solchen Situationen zu bewahren ersuchen wir dich, gerade in dieser sehr herausforderten Zeit mit der Dienststelle, deine Pflichten ernst zu nehmen und einzuhalten.
Einige Punkte möchten wir da besonders hervorheben, um sie wieder ins Bewusstsein zu rufen.
- Bitte halte deine Dienstzeiten ein. Den Dienstort ein „Euzerl“ früher zu verlassen ist es nicht wert was folgt, wenn es zu einer Kontrolle kommt. Mehrmals habe ich den Satz „Wir arbeiten mit ihnen in einer Vertrauensbasis, weil sie allein am Standtort sind“ gehört. Geben wir der Dienststelle keinen Anlass dieses Vertrauen zu brechen.
- Niemand erwartet bei einer Weihnachtsreinigung ein Wunder und jeder weiß, dass eine Weihnachtsreinigung keine Sommerreinigung sein kann. Aber es lässt sich leichter diskutieren, wenn es um einzelne übersehene Verschmutzungen geht als um ein komplettes ungereinigtes Gebäude.
- Auch wenn die Frage über die Zeit wie lange vor Antritt ein Urlaubs- oder Zeitausgleichschein in der Dienststelle eingelangt sein sollte noch immer nicht 100%ig mit der Dienststelle geklärt ist, kannst du viel Stress beiseitelassen, wenn du deine Scheine einfach frühzeitig einsendest. Nichts spricht dagegen z.B. die bekannten Tage wie Herbstferien oder schulautonome Tage schon jetzt einzusenden. Solange man sich im Kalenderjahr befindet. In einzelnen Fällen werden wir von der Personalvertretung hinter dir stehen und für deine Angelegenheit diskutieren, aber vermeiden wir Stress. Uns ist auch bewusst und es wurde auch schon mehrfach mit der Dienststelle kommuniziert, dass Raumpflegerinnen nie über eine Änderung in Kenntnis gesetzt wurden und es erst seit kurzem von den Bediensteten gefordert wird eine 4 Wochen Frist einzuhalten.
- Geh niemals allein zu einer Vorladung in die Dienststelle, sondern nimm dein Recht wahr die Personalvertretung beizuziehen. Es ist definitiv zu deinem Vorteil.
- Du bist nicht verpflichtet im Detail anzugeben wie du deine Freizeit in Form von Urlaub und Zeitausgleichkonsumation verbringst. „Private Angelegenheiten“ sind als Angabe des Grundes absolut ausreichend, sollten diese gefordert werden.
Wir werden dich selbstverständlich NIEMALS allein lassen und alles daran setzen Sanktionen abzumildern, wenn die Schuld zu 100% bei dir liegen sollte, aber versuchen wir gemeinsam der Dienststelle wenig Anlass zu geben und nehmen wir ihnen den Wind aus den Segeln, und ja, wir wissen, dass teilweise übers Ziel geschossen wird. Deswegen sind wir da, deswegen sind wir für dich ausgebildet, deswegen sind wir auch mit Gesetzten und Vorschriften vertraut, um dir bestmöglich zur Seite stehen zu können.