Es ist fünf Uhr morgens. Du steigst auf deinen E-Scooter, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Doch dann passiert es: Auf der nassen Straße rutschst du aus und stürzt. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit – das ist doch sicher versichert, oder? Tatsächlich gibt es bei E-Scootern eine rechtliche Besonderheit, die vielen nicht bekannt ist. Ein E-Scooter-Unfall ist nicht gleich Arbeitsunfall, weil E-Scooter anders als Fahrräder als Sportgeräte eingestuft werden.
Wenn du auf dem Weg zur Arbeit mit einem E-Scooter verunglückst, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs werden E-Scooter rechtlich nicht als Verkehrsmittel, sondern als Sportgeräte eingestuft – ähnlich wie Skateboards oder Inlineskates.
Anders sieht es bei E-Fahrrädern aus. Diese gelten rechtlich als Verkehrsmittel, wodurch auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift.