Leserbrief (mit Antworten)

Wer noch so wie ich Fahrscheine verrechnet bei Dienstwegen
Habe gesehen das es die 8 Klimakarte nicht mehr gibt seit (Formular nicht mehr am neuesten stand) 1.7.2024 somit bleibt uns nur noch Einzelfahrten zu verrechnen
Oder dürfen wir sie nicht mehr verrechnen?

Es gibt keine Verpflichtung die Jahreskarte zu nehmen. Wer z.B. „kleine“ oder „große” Pendlerpauschale bezieht, könnte damit einen finanziellen Verlust erleiden. Daher ist es weiter möglich die Fahrkostenabrechnung, sollte man sich keine Jahreskarte nehmen, wie gewohnt zu verrechnen. Richtig ist, dass es keine Klimakarte mehr gibt. Daher können nur mehr Einzelfahrscheine verrechnet werden. Bei einem Hin und Zurück sind das 2 Fahrscheine. Bei einer dritten Adresse, die angefahren wird, sind es drei, usw.


Gehen Gerüchte rum das trotz Jahreskarte auch weiter Fahrscheine verrechnet werden ins besonders wenn man große Sachen holt mit dem Auto das natürlich nicht sein sollte

Es ist ein Gerücht und vor allem ist es Humbug. Wir transportieren erstens keine größeren Sachen als in einer Dienst- bzw. Filmtasche Platz hätte und sollte mehr zum Transportieren sein sind mehrere Fahrten zu verrechnen. Ist der zu transportierende Gegenstand größer, muss sich die Direktion oder Dienststelle um Alternativen kümmern. Es ist uns nicht möglich Kilometergeld, welches zurzeit 0,50€ pro Kilometer beträgt, zu verrechnen. Daher fällt ein Transport mit eigenem Fahrzeug (PKW, Motorrad, Fahrrad und E-Bike) aus.
Auch transportieren wir keine Gegenstände außerhalb des Schulgebäudes mit unserer Transportrodel. Mir wurde mitgeteilt, dass dies eine Referentin verlangt hätte. In solch einem Fall bitte unverzüglich eine/n Personalvertreter*in zu informieren.


Bezüglich Urlaub
Wer hat eigentlich zugestimmt für die Veränderung bei der Dienstanweisung Erholungsurlaub den auf der alten steht gar nichts von wegen 4 Wochen vorher
ist manchmal schwer Urlaub anzumelden wenn man von der Schule zb Schulautonmetage nicht erfährt
besonders für Springer
Sind sogar noch alt und neu am pc
Hat man das damals überlesen das so manches jetzt mehr beim Urlaub steht wie das zb und auch der Zeugnis tag wo beide Frühdienst machen sofern es geht der Punkt ist ja gleich weg gekommen

Dein Ärger diesbezüglich ist mehr als gerechtfertigt, denn auch wir von der SPV haben absolut wenig Verständnis für diese Regelung. Da ich überzeugt bin, dass solch eine Änderung nicht im Alleingang der Dienststelle zusammenkommt, muss man davon ausgehen, dass die FSG-PV (also der Vorsitzende) ohne Absprache mit dem Ausschuss zugestimmt hat. Ob es überlesen wurde oder …, das möchte ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass mir beim ersten Durchlesen sofort die 4 Wochen ins Auge gesprungen sind. Zusätzliches Problem, welches sich ergibt, ist, dass Referentinnen der Dienststelle bei Raumpflegerinnen auch immer diese 4 Wochen Frist verlangen. Dies ist nicht korrekt, da die Dienstanweisung nur für die Schulwart*innen gilt und nur diesen nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde. Ich habe unseren Fachbereichsleiter schon schriftlich auf diese falsche Interpretation der Referentinnen hingewiesen. Übrigens, auch wenn wir unseren Urlaub jetzt 4 Wochen vorher melden müssen, die Dienststelle hat, laut Gesetz, 2 Wochen Zeit, um den angesuchten Urlaub abzulehnen und muss die Ablehnung begründen.


was gibt es neues bezüglich ruhe Zeiten ?

Mehrere Kolleg*innen haben eine Auskunft über die bereits vorhandenen Ersatzruhezeiten bei der MA 56 und MA 2 angefordert. Somit ist das ganze im Laufen und es heißt jetzt abwarten. Man muss der Dienststelle schon Zeit einräumen, um hier eine korrekte Aufstellung zu machen. Ich bin überzeugt, Marcus Wagner von der FCG wird uns bei der Dienststellenversammlung über neueste Informationen berichten.

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