Aus gegebenem Anlass möchte ich abermals mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass es
keinen Rechtsanspruch auf Überstunden
gibt.
Überstunden können nicht gefordert werden.
Üblicherweise nimmt die Dienststelle auf Wünsche der Bediensteten Rücksicht, allerdings können nicht alle Wünsche und immer erfüllt werden.